Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ICKS
1. Präambel
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweizerischen Gesellschaft Internistischer Chef- und Kaderärzte (ICKS) und ihren Mitgliedern sowie Kundinnen oder Kunden anwendbar. Im Folgenden sind mit «Mitglied» oder «Mitgliedern» automatisch auch etwaige Kundinnen und Kunden gemeint.
Die Mitglieder akzeptieren mit Vereinsbeitritt oder Vertragsschluss diese Geschäftsbedingungen gänzlich und unbeschränkt als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen der ICKS und dem Mitglied. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ICKS gehen anderslautenden Bedingungen des Mitglieds vor.
Es gelten weiterhin die Statuten und Reglemente der ICKS insbesondere für die Regelung der Mitgliederbestimmungen (https://www.icks.ch/de/ueber-uns).
2. Vertragsabschluss
Der Antrag auf Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft Internistischer Chef- und Kaderärzte (ICKS) oder die Teilnahme an von ihr organisierten Veranstaltungen erfolgt durch die Einsendung des jeweiligen, ausgefüllten Anmelde- oder Antragformulars oder mit sonstiger schriftlicher Mitteilung. Mit der Bestätigung durch die ICKS kommt der Vertrag mit dem Mitglied zustande.
3. Veranstaltungen
Unter Veranstaltungen versteht die ICKS sämtliche durch die ICKS organisierten (halbjährlichen) Kolloquien, Sitzungen sowie Vernetzungsanlässe. Sofern diese den ICKS-Mitgliedern ausnahmsweise nicht kostenlos angeboten werden, gilt Absatz 3.1 Zahlungsarten und -fristen.
Die ICKS kann beispielsweise bei Hotelreservationen auch als Vermittlerin für einen Partner auftreten. Für diese Dienstleistungen übernimmt die ICKS keine Haftung. Es gelten die AGB des jeweiligen Drittanbieters.
3.1 Zahlungsarten und -fristen
Sofern Leistungen der gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, sind die in Rechnung gestellten Preise Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind Leistungen hingegen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, handelt es sich bei den in Rechnung gestellten Preisen um Brutto-Preise. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Vertragsunterzeichnung (oder Anmeldung), zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Sofern gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitstermin keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich das Mitglied ohne Weiteres und ohne Mahnung oder Setzung einer Nachfrist in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die ICKS berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann die ICKS auch bereits bestätigte Leistungen sistieren. Die fristgemässe Zahlung ist zudem unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen der ICKS.
Die ICKS behält sich vor, die möglichen Zahlungsarten der Leistungen zu definieren.
3.2 Integrität und Transparenz (Offenlegung von geldwerten Leistungen)
Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze der Verordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (HMG / VITH) einzuhalten. Mögliche Verstösse sind der ICKS unverzüglich anzuzeigen.
Der Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) verpflichtet die angeschlossenen Pharmafirmen dazu, die publikationspflichtigen geldwerten Leistungen auf einer öffentlich zugänglichen schweizerischen oder internationalen Unternehmenswebsite offenzulegen. Die ICKS stimmt der individuellen Offenlegung ihrer Partner im Sinne des Kodex ausdrücklich zu.
3.3 Rücktritt vom Vertrag
Grundsätzlich steht dem Mitglied kein Vertragsrücktrittsrecht zu. Bei Veranstaltungen steht dem Mitglied in Abweichung von diesem Grundsatz ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen zu: Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Textform erfolgen, und es fallen die folgenden Bearbeitungsgebühren zulasten des Mitglieds an:
- 50 % der Vertragssumme bei mehr als 2 Monaten vor der Veranstaltung
- 100 % der Vertragssumme bei weniger als 2 Monaten vor der Veranstaltung.
Die ICKS behält sich vor, bei einer nicht ausreichenden Zahl an Anmeldungen die Veranstaltung abzusagen. Bei einer Absage der Veranstaltung seitens der ICKS werden die bereits gezahlten Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die ICKS können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch im Falle eines Rücktritts vom Vertrag seitens der ICKS.
4. Allgemein
4.1 Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für die ICKS ein wichtiges Anliegen, das bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen berücksichtigt wird. Die mitgliederrelevanten Daten werden vertraulich und mit grösster Diskretion behandelt. Die ICKS verarbeitet persönliche Daten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die erhaltenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben und nur für die gewünschten Zwecke genutzt. Weitere Informationen finden Sie im eigenen Reglement zum Thema Datenschutz (hier).
4.2 Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsstandortes. Der Hausordnung ist Folge zu leisten.
4.3 Preis- und Programmänderungen
Preis- und Programmänderungen sowie Verlegung des Veranstaltungsortes sind der ICKS vorbehalten.
Die ICKS hat grundsätzlich das Recht, Veranstaltungen ersatzlos zu annullieren. Die Teilnehmenden werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte (Anmelde-/Registrations-)Gebühren vollumfänglich zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
Die ICKS als Organisatorin von Veranstaltungen ist berechtigt, sämtliche Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Streik, höhere Gewalt, Pandemie, gesetzliche Anordnung) örtlich zu verlegen, abzusagen, zu verschieben sowie ganz oder teilweise zu unterbrechen. Bei Verlegung und Unterbruch gilt der Vertrag auch für die geänderte Dauer bzw. für den geänderten Ort als abgeschlossen, sofern das Mitglied nicht innert einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht. Muss die ICKS als Veranstalterin auf Grund von höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Gebühren.
Ist durch Behörden oder äussere Einflüsse eine Umsetzung von Präsenz-veranstaltungen untersagt oder verunmöglicht, werden die Präsenzveranstaltungen oder Teile davon nach Möglichkeit als Onlineveranstaltungen durchgeführt oder verschoben.
4.4 Versicherung
Die ICKS übernimmt u. a. keine Haftung für jegliche Schäden wie z. B. Unfall, Verlust und Diebstahl während Veranstaltungen, Sitzungen und Versammlungen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Weder die ICKS noch die Veranstaltungsorganisation haftet für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Die Mitglieder tragen die volle Verantwortung für ihr Eigentum und die ihnen überlassenen Flächen. Die Versicherung ist Sache der Mitglieder. Jegliche Versicherungen, welche obligatorisch sind, sowie die damit verbunden Kosten sind Sache der Mitglieder.
4.5 Rechteübertragung für Bildmaterial
Foto- und Bildaufnahmen, die von Teilnehmenden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der ICKS erstellt werden, können durch die ICKS ohne Vergütungsansprüche für Werbezwecke genutzt werden. Die ICKS darf das produzierte Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch Dritte, die mit dem Einverständnis der ICKS handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch verwenden. Einzelpersonen, die nicht abgebildet werden möchten, müssen dieses zum Aufnahmezeitpunkt äussern.
5. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die ICKS behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für jeden Antrag und jede Anmeldung gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf der ICKS-Webseite (www.ICKS.ch) publiziert.
6. Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.
Schweizerische Gesellschaft internistischer Chef- und Kaderärzte (ICKS)
Stand vom 31.08.2023