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Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich müssen spätestens ab 2022 Qualitätsaktivitäten umsetzen und transparent ausweisen. Dies sieht die vom Parlament beschlossene Revision des Krankenversicherungsgesetzes KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit vor. Die Qualitätskommission der SGAIM und Vertreter von mfe haben im Rahmen eines Pilotprojektes von FMH und Versicherern vier Qualitätsmassnahmen ausgearbeitet, die bereits 2020 versuchsweise umgesetzt und ausgewiesen werden.
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Viele Patientinnen und Patienten meiden aus Angst vor Ansteckungen mit SARS-CoV-2 den Arztbesuch in der Praxis oder im Spital. Dies kann allerdings schwerwiegende Folgen haben, warnt die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM). Patientinnen und Patienten sollen sich bei ernsthaften Symptomen unbedingt in ärztliche Behandlung begeben.
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Anbei finden Sie die Dokumentation zu den einzelnen Vorträgen:
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