Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich müssen spätestens ab 2022 Qualitätsaktivitäten umsetzen und transparent ausweisen. Dies sieht die vom Parlament beschlossene Revision des Krankenversicherungsgesetzes KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit vor. Die Qualitätskommission der SGAIM und Vertreter von mfe haben im Rahmen eines Pilotprojektes von FMH und Versicherern vier Qualitätsmassnahmen ausgearbeitet, die bereits 2020 versuchsweise umgesetzt und ausgewiesen werden.
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