Zu den Richtlinien des SAMW «Umgang mit Sterben und Tod» äussert sich die SGAIM grundsätzlich positiv. Betreffend Aufnahme des Begriffs des «unerträglichen Leidens» in die Standesregeln bestehen in der Fachgesellschaft jedoch sehr unterschiedliche Meinungen, weshalb der Vorstand für die Abstimmung in der Ärztekammer Stimmfreigabe beschlossen hat.